Tag | 1.Show | Einlass | Beginn | 2.Show | Einlass | Beginn |
Montag | PULVERLESQUE | 18:30 | 19:30 | |||
Dienstag | geschlossen | |||||
Mittwoch | geschlossen | |||||
Donnerstag | PULVERLESQUE | 18:30 | 19:30 | |||
*Freitag | PULVERLESQUE | 18:30 23.00 |
19:30 24:00 |
|||
Samstag | PULVERLESQUE | 18:00 | 19:00 | |||
Sonntag | PULVERLESQUE | 18:30 | 19:30 |
*Freitags kann es zu Abweichungen unserer regulären Showzeiten kommen. Die genauen Uhrzeiten für Showbeginn und Einlass findest du bei deiner Ticketbuchung.
Einlass ab 18 Jahren
Garderobenpflicht
Im Pulverfass Cabaret gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe (lt. AGB der Pulverfass Cabaret GmbH). Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen, Regenschutz und Regenbekleidung NICHT mit in den Veranstaltungssaal genommen werden. Besucherinnen und -Besucher werden gebeten, diese Gegenstände entweder nicht mit ins Theater zu bringen oder beim Garderobenservice abzugeben (Die Gebühr beträgt 2,00 €). Im Theatersaal sind maximal Abendgarderobe, Sakko oder eine leichte Jacke / Jäckchen gestattet. Neben den Sicherheitsvorschriften gebietet zudem die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Veranstaltungsgästen dieser Anweisung Folge zu leisten.
Das Einlasspersonal ist verpflichtet, diese Regelung durchzusetzen. Wir bitten um Beachtung und Rücksichtnahme.
Garderobenpflicht - Erläuterung:
Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände mit in den Saal genommen werden. Diese müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dem Besucher wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
Gebühr:
Die Garderobengebühr beträgt 2,00 €.